CatCare
Mobile Katzenbetreuung Berlin 

Allgemeine Geschäftsbedingungen - CatCare | Mobile Katzenbetreuung Berlin

1. Vertrag
CatCare, Mobile Katzenbetreuung Berlin (im weiteren CatCare genannt), übernimmt entsprechend schriftlicher Vertragsabsprache bzw. Betreuungsvertrag die aufgeführten Leistungen für den festgelegten Zeitraum.

2. Erbringung der Leistung
Zeitangaben, Umfang, Art und Kosten der zu erbringenden Leistungen sind im Vertrag festgelegt.

3. Material
Der/die KatzenhalterIn stellt alle notwendigen Mittel zur Ausführung der Katzenbetreuung bereit. Das heißt im Folgenden: Futter, Katzenstreu, Müllbeutel und ggf. Medikamente. Sollte ein zusätzlicher Mehraufwand eintreten, ist dieser von dem/der AuftraggeberIn zu tragen.

4. Sorgfaltspflicht
Wenn keine Versicherung für die Katze besteht, haftet alleine der/die KatzenhalterIn für eventuelle Schäden, die die betreute Katze verursacht. CatCare haftet nicht für evtl. entstandenen Schäden an Wohnung/Haus oder Inventar, welche durch die Katze in Abwesenheit verursacht werden. CatCare verpflichtet sich, die anvertrauten Räume nur mit größter Sorgfalt zu begehen und auf Erhalt des Inventars, Hausrates, Gebäudes und der Pflanzen zu achten. CatCare ist berechtigt, bei Gefahr für Hab und Gut, die Polizei, Feuerwehr oder Handwerker (z.B. bei Einbruch, Brand, Rohrbruch etc.) einzuschalten.

5. Datenschutz
CatCare respektiert Ihre Privat- und Persönlichkeitssphäre. Daher werden bei der Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten. Persönliche Daten werden nur dann gespeichert, wenn Sie diese von sich aus im Rahmen eines Auftrages angeben. Überlassene Schlüssel werden sorgfältig aufbewahrt und nicht an Dritte weitergegeben. CatCare nutzt Ihre Daten ausschließlich zu Zwecken der Kundenverwaltung. Ihre Daten werden nur in einem Notfall an zuständige Behörden (Polizei o. ä.) oder an den behandelnden Tierarzt weitergegeben.

6. Tierporträts
An Fotoaufnahmen, welche wir von Ihren Lieblingen zu Protokollzwecken anfertigen und an Ihren Aufenthaltsort senden, erwerben wir das Recht, diese unentgeltlich auf unserer Website veröffentlichen zu dürfen.

7. Verpflichtung der Auftraggeberin/des Auftraggebers
Der/die AuftraggeberIn ist verpflichtet, Wertsachen, Schmuck und Bargeld verschlossen und unzugänglich aufzubewahren. Nach Rückkehr der Katzenhalterin/des Katzenhalters aus dem Urlaub, etc. verpflichtet sie/er sich, umgehend (mind. jedoch innerhalb von 12 Std.) mit CatCare Kontakt aufzunehmen.

8. Haftung
CatCare haftet nicht für die von dem/der AuftraggeberIn falsch oder unvollständig gemachten Angaben und daraus resultierenden Folgen. Im Falle eines materiellen Schadens am Eigentum des Kunden, der nachweisbar von CatCare verursacht wurde, wird dieser Schaden von der entsprechenden Haftpflicht über CatCare reguliert. Eine Haftung wird jedoch nur für unter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstandene Schäden übernommen. Für den Verlust der erhaltenen Schlüssel (nur bei grober Fahrlässigkeit) kommt CatCare für die Kosten auf. Ebenso für notwendige Schlossersatzkosten. Sollte eine Schlüsselübergabe nicht persönlich erfolgen (z.B. bei Einwurf des Schlüssels durch die/den AuftraggeberIn in den Briefkasten), entfällt jegliche Haftung. CatCare haftet nicht bei unvorhersehbaren und außergewöhnlichen Ereignissen, wie z.B. Stromausfall, Einbruch, Brand, Rohrbruch etc.

9. Vertretung
CatCare ist bei Notwendigkeit berechtigt, eine eingewiesene Person zur Vertretung einzusetzen.

10. Rechnung/Zahlung
CatCare ist berechtigt, bei Abschluss eine Anzahlung zu verlangen. Der Gesamtbetrag oder eine evtl. Restzahlung ist zu Beginn der Betreuung - bar oder unbar - fällig. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und ausgewiesen. Kommt es zur Absage einer bereits erfolgten Betreuungsvereinbarung, erhebt CatCare eine Aufwandsentschädigung von bis zu 50 €.

11. Mögliches Versterben der Katze 
CatCare übernimmt keine Haftung für evtl. Versterben der Katze. Bei älteren, kranken Tieren ist unbedingt mitzuteilen, was im Falle des Todes mit der Katze geschehen soll. Für alle dadurch entstehenden Kosten (Tierarzt, Tierbestatter o. ä.) haftet der/die KatzenbesitzerIn. Sollte sich die zu betreuende Katze in der Betreuungszeit schwer verletzen oder erkranken und der Tierarzt rät zum Einschläfern der Katze, so ist CatCare berechtigt (sollte der/die KatzenhalterIn nicht erreichbar sein), das Tier einschläfern zu lassen.

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AGB

Wann immer Sie keine Zeit für Ihre Katze/n haben, kümmern wir uns liebevoll um sie mit allem, was dazu gehört!



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Spandau mit den Ortsteilen Kladow, Gatow, Wilhelmstadt und nähere Umgebungen
0173-752 52 22
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